CE-Kennzeichnung, CE-Zeichen

CE-Kennzeichnung, CE-Zeichen

Wofür steht die CE-Kennzeichnung?


Die Buchstaben CE stehen für "Conformité Européenne", was "Europäische Konformität" bedeutet. Anfangs wurde der Ausdruck "EC-Zeichen" benutzt, der jedoch 1993 offiziell mit der Direktive 93/68/EEC durch "CE-Kennzeichnung" ersetzt wurde. Die "CE-Kennzeichnung" wird nun in allen offiziellen EU-Dokumenten verwendet.

Die CE-Kennzeichnung symbolisiert die Konformität des Produktes mit den geltenden Anforderungen, die die Gemeinschaft an den Hersteller stellt.

Durch das Anbringen der CE-Kennzeichnung erklärt der Verantwortliche, dass das Produkt allen geltenden EU-Vorschriften entspricht und dass ein entsprechendes Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurde.

 

Das Thema CE-Kennzeichnung wirft bei Herstellern, Importeuren und Händlern von Produkten sowie Betreibern von Maschinen und Anlagen eine Vielzahl von Fragen auf. Die EG hat inzwischen mehr als 25 unterschiedliche „CE-Richtlinien“ erlassen, die von den Mitgliedsstaaten in nationale Gesetze umgesetzt wurden. Durch diese nationale Umsetzung wird das CE-Zeichen für eine Vielzahl von Produkten zur Pflicht. In Unternehmen sieht man die bürokratische Regelung von Sicherheitsstandards als Innovationsbremse und einen nicht unerheblichen Kostenfaktor. Teurer kann es allerdings werden, wenn eine CE-Kennzeichnung unterbleibt oder zu Unrecht erfolgt. Die behördlichen Maßnahmen reichen in diesem Fall von einer Verwarnung, über die Verhängung von Bußgeldern, bis zu einem faktischen Handelsverbot inkl. Rückruf. Weiterhin können sich schwerwiegende Folgen aus der Produkthaftung ergeben. Die Vernachlässigung der gesetzlichen Vorschriften sollte deshalb in keinem Fall als Kavaliersdelikt angesehen werden.


Die Umsetzung der CE-Kennzeichnung gestaltet sich für zahlreiche Unternehmen oft schwierig. So stellen sich für Hersteller und Importeure z.B. folgende Fragen:

  • Unterliegt mein Produkt der Pflicht zur CE-Kennzeichnung?
  • Welche CE-Richtlinien muss ich für meine Produkte anwenden?
  • Gibt es Ausnahmeregelungen?
  • Welche Normen kann ich zum Erreichen der Sicherheitsanforderungen anwenden?
  • Welche verpflichtenden Maßnahmen müssensonst noch durchgeführt werden, um mit dem CE-Zeichen gesetzeskonform zu sein?
  • Welche Normen nutzen bei der Konformitätsvermutung?
  • Wie nehme ich Einfluss auf meine Zulieferer?
  • Was sind Anlagen im Sinne der Maschinenrichtlinie?
  • Wann handelt es sich um eine „Wesentliche Veränderung“ von Maschinen / Anlagen und welche Verantwortung trage ich als Umbauer?

Rechtssichere Antworten auf diese Fragen erhalten Sie von CExpert unter Berücksichtigung der gesetzlichen Mindestanforderungen.
Die CExpert unterstützt Sie kompetent bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zur CE-Kennzeichnung.


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