Normen

„Ist eine Maschine nach einer harmonisierten Norm hergestellt worden, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, so wird davon ausgegangen, dass sie den von dieser harmonisierten Norm erfassten Grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entspricht.“
[Neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Artikel 7 Absatz 2]

Hier das aktuelle Amtsblatt: C 338/5 vom 18.11.2011

Die Berücksichtigung harmonisierter Normen ist für den Hersteller freiwillig. Er muss allerdings jederzeit seiner Eigenverantwortlichkeit hinsichtlich der Einhaltung von:

  • Anerkannten Regeln der Technik
  • Stand der Technik
  • Stand von Wissenschaft und Technik

gerecht werden! Weitere Info unter www.maschinenrichtlinie.de - speziell hier!

 

Zu berücksichten ist, dass auch europäisch harmonisierte Normen mit Konformitätsvermutung lediglich "unverbindliche technische Spezifikationen" sind. Ihre Anwendung ist und bleibt freiwillig, im Gegensatz zur Anwendung bsp. einer Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

 

Mit dem Amtsblatt C 110/1 vom 8.4.2011 löst die EN ISO 12100 zum einen Konformitätsvermutung aus und zum andern die EN ISO 12100-1 und EN ISO 12100-2 sowie der EN ISO 14121-1 ab. Leider ist eine Harmonisierung der ISO/TR 14121-2 nach wie vor nicht geplant.

 

Obwohl die EN 954-1 noch bis zum 31.12.2011 Konformitätsvermutung auslöst, ist sie kein Stand der Technik mehr. Diesen lösen die Normen EN ISO 13849-1, EN ISO 13849-2 und die EN 62061 aus.

Normen - CE-Kennzeichnung

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