EG-Richtlinien zur CE-Kennzeichnung
| EG-Richtlinien zur CE-Kennzeichnung | Richtlinie Nr. | Pflicht ab | Deutsches Recht - *NEU ab 12-2011 |
| 1. Niederspannung urspr. 73/23/EWG - NLF |
2006/95/EG | 01.01.1997 | 1. ProdSV |
| 2.Einfache Druckbehälter uspr. 87/404/EWG - NLF | 2009/105/EG | 01.07.1992 | 6. ProdSV |
| 3. Sicherheit von Spielzeug uspr. 88/378/EWG | 2009/48/EG | 01.01.1990 | 2. ProdSV |
| 4. Bauprodukte | 89/106/EWG | 27.06.1991 | Bauprodukten-Gesetz |
| Bauprodukteverordnung | 305/2011 | 01.07.2013 | ------------------- |
| 5. Elektromagnetische Verträglichkeit – EMV-Richtlinie urspr. 89/336/EWG - NLF |
2004/108/EG | 01.01.1996 | EMV-Gesetz |
| 6. Maschinenrichtlinie uspr. 98/37/EG | 2006/42/EG | 01.01.1995 | 9. ProdSV ab 15.12.2011 |
| 7. Persönliche Schutzausrüstungen PSA 89/686/EWG | 96/58/EG |
30.06.1995 | 8. ProdSV |
| 8. Nichtselbsttätige Waagen uspr. 90/384/EWG - NLF | 2009/23/EG | 01.01.2003 | Eichordnung |
| 9. Aktive implantierbare medizinische Geräte 90/385/EWG | 2007/47/EG |
01.01.1995 | MPG |
| 10. Gasverbrauchseinrichtungen 90/396/EWG | 2009/142/EG |
01.01.1996 | 7. ProdSV |
| 11. Wirkungsgrade von mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickten neuen Warmwasserheizkesseln 92/42/EWG | 2005/32/EG |
01.01.1998 | HeizAnlV |
| 12. Inverkehrbringen und Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke - NLF | 93/15/EWG | 01.01.2003 | WaffRV-ÄndVO |
| 13. Medizinprodukte 93/42/EWG | 2007/47/EG |
14.06.1998 | MPG |
| 14. Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX) - NLF | 94/9/EG | 30.06.2003 | 11. ProdSV |
| 15. Sportboote uspr. 94/25/EG |
2003/44/EG | 16.06.1998 | 10. ProdSV |
| 16. Aufzüge – Aufzugsrichtlinie - NLF | 95/16/EG | 01.07.1999 | 12. ProdSV |
| 17. Druckgeräte-Richtlinie | 97/23/EG | 29.05.2002 | 14. ProdSV |
| 18. In-vitro-Diagnostika | 98/79/EG | 07.12.2003 | MPG |
| 19. Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen einschl. der gegenseitigen Anerkennung ihrer Konformität | 1999/5/EG | 07.04.2000 | FTEG |
| 20 .Seilbahnen für den Personenverkehr | 2000/9/EG | 03.05.2004 | z.B. SeilbG NRW |
| 21. Messgeräterichtlinie MID - NLF | 2004/22/EG | 30.10.2006 | Eichgesetz |
| 22. Pyrotechnische Gegenstände - NLF | 2007/23/EG | 14.07.2007 | SprengG |
| weitere EG-Richtlinien zur CE-Kennzeichnung: | |||
| RoHS - Stoffbeschränkungen (keine CE-Kennzeichnung) |
2002/95/EG | 13.02.2002 | ElektroG |
|
RoHS - Nachfolger inkl. CE-Kennzeichnung |
2011/65/EG | 02.01.2013 | offen |
| Geräuschemissionen – Outdoor-Richtlinie uspr. 2000/14/EG |
2005/88/EG | 03.01.2002 | 32. BImSchV |
| Vorschaltgeräte | 2000/55/EG | 31.12.2005 | EnVKG |
| Energieeffizienz von elektrischen Haushaltskühl- und -gefriergeräten und entsprechenden Kombinationen | 96/57/EG | 03.09.1999 | EnVKG |
| Umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte („Ökodesign-Richtlinie") 2005/32/EG | 2009/125/EG |
11.08.2007 | EBPG |
| weitere EG-Richtlinien ohne CE-Kennzeichnung: | |||
| EG-Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit | 2001/95/EG | 15.01.2002 | ProdSG seit 12-2011 |
| Elektro- und Elektronik-Altgeräte "WEEE" inkl. 2008/34/EG |
2002/96/EG | 13.02.2003 | ElektroG |
Die nationalen Gesetze finden Sie unter Gesetze im Internet.
*Mit Einführung des Produktsicherheitsgesetz werden die jeweiligen Verordnungen angepasst. Bei der Maschinenverordnung ist das z. B. schon passiert und sie ist gilt ab dem 15. Dezember 2011. Weitere Info unter Gesetze im Internet -> Titelsuche "prodsv".
New Legislative Framework kurz NLF. Dänische Ratspräsidentschaft startet im Rahmen des NLF die Verhandlungen zum Alignment Package. Weitere Info unter www.maschinenrichtlinie.de -> news
Die aktuellen „CE-Richtlinien“ zum Download unter http://ec.europa.eu/enterprise/policies/european-standards/harmonised-standards/index_en.htm
Niederspannungsrichtlinie: Aus 73/23/EWG wurde 2006/95/EG
Die Niederspannungsrichtlinie wurde am 27.12.2006 in einer konsolidierten Fassung im Amtsblatt der Europäischen Union neu bekannt gemacht. Die konsolidierte Fassung trägt die Nummer 2006/95/EG und ist am 16. Januar 2007 in Kraft getreten. Berücksichtigt wurden bei der Konsolidierung die Änderungen durch die sog. CE-Zeichen-Richtlinie 93/68/EWG und die Berichtigung der deutschen Sprachfassung des Artikel 10 Abs. 1 vom 28.10.2006 wie folgt:
Artikel 10 1. Die CE-Kennzeichnung gemäß Anhang III wird vom Hersteller oder seinem in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten auf den elektrischen Betriebsmitteln oder, sollte dies nicht möglich sein, auf der Verpackung bzw. der Gebrauchsanleitung oder dem Garantieschein sichtbar, leserlich und dauerhaft angebracht.
EMV-Richtlinie: Aus 89/336/EWG wurde 2004/108/EG
Die EMV-Richtlinie (2004/108/EG) ist am 20. Januar 2005 in Kraft getreten. Sie muss bis zum 20. Januar 2007 durch die Mitgliedsstaaten in nationales Rechts umgesetzt (Deutschland -> EMVG) und ab dem 20. Juli 2007 angewendet werden.
Aus den Erwägungsgründen:
(18) Ortsfeste Anlagen, unter anderem große Maschinen und Netze, können elektromagnetische Störungen verursachen oder gegen solche Störungen empfindlich sein. Zwischen ortsfesten Anlagen und Geräten können Schnittstellen bestehen, und von ortsfesten Anlagen verursachte elektromagnetische Erscheinungen können Geräte stören und umgekehrt. Unter dem Aspekt der elektromagnetischen Verträglichkeit ist es unerheblich, ob eine elektromagnetische Störung von einem Gerät oder einer ortsfesten Anlage verursacht wird. Deshalb sollte für beide ein kohärentes und umfassendes System grundlegender Anforderungen gelten. Im Falle von ortsfesten Anlagen sollte die Möglichkeit bestehen, die Erfüllung der grundlegenden Anforderungen durch die Anwendung der einschlägigen harmonisierten Normen nachzuweisen.
(19) Wegen der besonderen Merkmale ortsfester Anlagen ist für sie keine Konformitätserklärung und keine CE-Kennzeichnung erforderlich.
CExpert erläutert Ihnen die „CE-Richtlinien“.
Voraussetzung jeder CE-Kennzeichnung ist zunächst die Kenntnis der für das betreffende Produkt geltenden „CE-Richtlinie(n)“. Die Anzahl der in der EG verpflichtend geltenden EG-Richtlinien wächst ständig und zudem sind diese Dokumente einer regelmäßigen Aktualisierung unterworfen. Damit ist es für Außenstehende oft sehr schwer zu sagen, welche der „CE-Richtlinien“ auf sein Produkt überhaupt Anwendung finden. Im nächsten Schritt geht es dann darum, die Anforderungen der EG-Richtlinien zu erfüllen, was vorzugsweise über die Verwendung der so genannten harmonisierten Normen geschieht. Dann nämlich tritt der Fall der "Konformitätsvermutung" ein, d.h. die Marktaufsichtbehörde vermutet, dass ein Produkt durch Anwendung der harmonisierten Normen richtlinienkonform ist.
Wer sich einmal mit dieser Problematik befasst hat, weiß um die unüberschaubare Menge an verschiedenen Normen, die noch mehr als die „CE-Richtlinien“ stetigen Aktualisierungen unterzogen werden. Außerdem kommen oft neue Fragen auf, wie z.B. in dem Fall, dass für ein Produkt keine harmonisierten Normen existieren usw. In vielen Unternehmen verliert der mit dieser Aufgabe befasste Mitarbeiter schnell die Übersicht, zumal wenn er sich nicht ständig mit dem Thema beschäftigt.
CExpert ist Ihr Partner für eine umfassende und kompetente Recherche der „CE-Richtlinien“ und Normen, der folgenreiche Fehler bei der CE-Kennzeichnung vermeiden hilft.
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