EG-Richtlinien zur CE-Kennzeichnung

EG-Richtlinien
Alle Hersteller, die der EG angehören, müssen die für ihr Produkt geltenden „CE-Richtlinien“ zwingend anwenden. Diese „CE-Richtlinien“ werden von der europäischen Kommission vorgeschlagen und vom EU-Rat verabschiedet. Verabschiedete „CE-Richtlinien“, wie z.B. die EG-Maschinenrichtlinie oder die EMV-Richtlinie, werden dann in den jeweiligen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt. Diese dann zwingend anzuwendenden EG-Richtlinien berücksichtigen in erster Linie den Sicherheitsaspekt der hergestellten Produkte, die in der EG vertrieben werden sollen. Bei Produkten, die mehreren EG-Richtlinien gleichzeitig unterliegen, darf eine EG-Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung nur dann erteilt werden, wenn diese Produkte den Anforderungen aller „CE-Richtlinien“ entsprechen. Importeure nicht europäischer Ware müssen ebenfalls die geltenden Bestimmungen zwingend anwenden, wenn sie diese Ware in der EG vertreiben wollen. Im folgenden werden einige grundlegende Informationen zu einzelnen „CE-Richtlinien“ sowie eine Gesamtübersicht gegeben:
EG-Richtlinien zur CE-Kennzeichnung Richtlinie Nr. Pflicht ab Deutsches Recht - *NEU ab 12-2011
1. Niederspannung urspr. 73/23/EWG - NLF
2006/95/EG 01.01.1997 1. ProdSV
2.Einfache Druckbehälter uspr. 87/404/EWG - NLF 2009/105/EG 01.07.1992 6. ProdSV
3. Sicherheit von Spielzeug uspr. 88/378/EWG 2009/48/EG 01.01.1990 2. ProdSV
4. Bauprodukte 89/106/EWG 27.06.1991 Bauprodukten-Gesetz
Bauprodukteverordnung 305/2011 01.07.2013 -------------------
5. Elektromagnetische Verträglichkeit – EMV-Richtlinie
urspr. 89/336/EWG - NLF
2004/108/EG 01.01.1996 EMV-Gesetz
6. Maschinenrichtlinie uspr. 98/37/EG 2006/42/EG 01.01.1995 9. ProdSV ab 15.12.2011
7. Persönliche Schutzausrüstungen PSA 89/686/EWG 96/58/EG
30.06.1995 8. ProdSV
8. Nichtselbsttätige Waagen uspr. 90/384/EWG - NLF 2009/23/EG 01.01.2003 Eichordnung
9. Aktive implantierbare medizinische Geräte 90/385/EWG 2007/47/EG
01.01.1995 MPG
10. Gasverbrauchseinrichtungen 90/396/EWG 2009/142/EG
01.01.1996 7. ProdSV
11. Wirkungsgrade von mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickten neuen Warmwasserheizkesseln 92/42/EWG 2005/32/EG
01.01.1998 HeizAnlV
12. Inverkehrbringen und Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke - NLF 93/15/EWG 01.01.2003 WaffRV-ÄndVO
13. Medizinprodukte 93/42/EWG 2007/47/EG
14.06.1998 MPG
14. Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX) - NLF 94/9/EG 30.06.2003 11. ProdSV
15. Sportboote uspr. 94/25/EG
2003/44/EG 16.06.1998 10. ProdSV
16. Aufzüge – Aufzugsrichtlinie - NLF 95/16/EG 01.07.1999 12. ProdSV
17. Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG 29.05.2002 14. ProdSV
18. In-vitro-Diagnostika 98/79/EG 07.12.2003 MPG
19. Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen einschl. der gegenseitigen Anerkennung ihrer Konformität 1999/5/EG 07.04.2000 FTEG
20 .Seilbahnen für den Personenverkehr 2000/9/EG 03.05.2004 z.B. SeilbG NRW
21. Messgeräterichtlinie MID - NLF 2004/22/EG 30.10.2006 Eichgesetz
22. Pyrotechnische Gegenstände - NLF 2007/23/EG 14.07.2007 SprengG
weitere EG-Richtlinien zur CE-Kennzeichnung:    
RoHS - Stoffbeschränkungen (keine CE-Kennzeichnung)
2002/95/EG 13.02.2002 ElektroG

RoHS - Nachfolger inkl. CE-Kennzeichnung

2011/65/EG 02.01.2013 offen
Geräuschemissionen – Outdoor-Richtlinie uspr. 2000/14/EG
2005/88/EG 03.01.2002 32. BImSchV
Vorschaltgeräte 2000/55/EG 31.12.2005 EnVKG
Energieeffizienz von elektrischen Haushaltskühl- und -gefriergeräten und entsprechenden Kombinationen 96/57/EG 03.09.1999 EnVKG
Umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte („Ökodesign-Richtlinie") 2005/32/EG 2009/125/EG
11.08.2007 EBPG
weitere EG-Richtlinien ohne CE-Kennzeichnung:    
EG-Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit 2001/95/EG 15.01.2002 ProdSG seit 12-2011
Elektro- und Elektronik-Altgeräte "WEEE" inkl. 2008/34/EG
2002/96/EG 13.02.2003 ElektroG

 

Die nationalen Gesetze finden Sie unter Gesetze im Internet.

 

*Mit Einführung des Produktsicherheitsgesetz werden die jeweiligen Verordnungen angepasst. Bei der Maschinenverordnung ist das z. B. schon passiert und sie ist gilt ab dem 15. Dezember 2011. Weitere Info unter Gesetze im Internet -> Titelsuche "prodsv".

 

New Legislative Framework kurz NLF. Dänische Ratspräsidentschaft startet im Rahmen des NLF die Verhandlungen zum Alignment Package. Weitere Info unter www.maschinenrichtlinie.de -> news

Die aktuellen „CE-Richtlinien“ zum Download unter http://ec.europa.eu/enterprise/policies/european-standards/harmonised-standards/index_en.htm

Niederspannungsrichtlinie: Aus 73/23/EWG wurde 2006/95/EG
Die Niederspannungsrichtlinie wurde am 27.12.2006 in einer konsolidierten Fassung im Amtsblatt der Europäischen Union neu bekannt gemacht. Die konsolidierte Fassung trägt die Nummer 2006/95/EG und ist am 16. Januar 2007 in Kraft getreten. Berücksichtigt wurden bei der Konsolidierung die Änderungen durch die sog. CE-Zeichen-Richtlinie 93/68/EWG und die Berichtigung der deutschen Sprachfassung des Artikel 10 Abs. 1 vom 28.10.2006 wie folgt:

Artikel 10 1. Die CE-Kennzeichnung gemäß Anhang III wird vom Hersteller oder seinem in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten auf den elektrischen Betriebsmitteln oder, sollte dies nicht möglich sein, auf der Verpackung bzw. der Gebrauchsanleitung oder dem Garantieschein sichtbar, leserlich und dauerhaft angebracht.

EMV-Richtlinie: Aus 89/336/EWG wurde 2004/108/EG
Die EMV-Richtlinie (2004/108/EG) ist am 20. Januar 2005 in Kraft getreten. Sie muss bis zum 20. Januar 2007 durch die Mitgliedsstaaten in nationales Rechts umgesetzt (Deutschland -> EMVG) und ab dem 20. Juli 2007 angewendet werden.

Aus den Erwägungsgründen:
(18) Ortsfeste Anlagen, unter anderem große Maschinen und Netze, können elektromagnetische Störungen verursachen oder gegen solche Störungen empfindlich sein. Zwischen ortsfesten Anlagen und Geräten können Schnittstellen bestehen, und von ortsfesten Anlagen verursachte elektromagnetische Erscheinungen können Geräte stören und umgekehrt. Unter dem Aspekt der elektromagnetischen Verträglichkeit ist es unerheblich, ob eine elektromagnetische Störung von einem Gerät oder einer ortsfesten Anlage verursacht wird. Deshalb sollte für beide ein kohärentes und umfassendes System grundlegender Anforderungen gelten. Im Falle von ortsfesten Anlagen sollte die Möglichkeit bestehen, die Erfüllung der grundlegenden Anforderungen durch die Anwendung der einschlägigen harmonisierten Normen nachzuweisen.

(19) Wegen der besonderen Merkmale ortsfester Anlagen ist für sie keine Konformitätserklärung und keine CE-Kennzeichnung erforderlich.

CExpert erläutert Ihnen die „CE-Richtlinien“.

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Voraussetzung jeder CE-Kennzeichnung ist zunächst die Kenntnis der für das betreffende Produkt geltenden „CE-Richtlinie(n)“. Die Anzahl der in der EG verpflichtend geltenden EG-Richtlinien wächst ständig und zudem sind diese Dokumente einer regelmäßigen Aktualisierung unterworfen. Damit ist es für Außenstehende oft sehr schwer zu sagen, welche der „CE-Richtlinien“ auf sein Produkt überhaupt Anwendung finden. Im nächsten Schritt geht es dann darum, die Anforderungen der EG-Richtlinien zu erfüllen, was vorzugsweise über die Verwendung der so genannten harmonisierten Normen geschieht. Dann nämlich tritt der Fall der "Konformitätsvermutung" ein, d.h. die Marktaufsichtbehörde vermutet, dass ein Produkt durch Anwendung der harmonisierten Normen richtlinienkonform ist.

Risikobeurteilung

Wer sich einmal mit dieser Problematik befasst hat, weiß um die unüberschaubare Menge an verschiedenen Normen, die noch mehr als die „CE-Richtlinien“ stetigen Aktualisierungen unterzogen werden. Außerdem kommen oft neue Fragen auf, wie z.B. in dem Fall, dass für ein Produkt keine harmonisierten Normen existieren usw. In vielen Unternehmen verliert der mit dieser Aufgabe befasste Mitarbeiter schnell die Übersicht, zumal wenn er sich nicht ständig mit dem Thema beschäftigt.

CExpert ist Ihr Partner für eine umfassende und kompetente Recherche der „CE-Richtlinien“ und Normen, der folgenreiche Fehler bei der CE-Kennzeichnung vermeiden hilft.


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