Gefahrenanalyse / Risikobeurteilung

Risikobeurteilung

Falls in der auf ein Produkt anzuwendenden „CE-Richtlinie“ eine Gefahrenanalyse oder eine Risikobeurteilung gefordert wird, ist dabei auf folgendes zu achten: Eine Risikobeurteilung muss so früh wie möglich im Entwurfsstadium durchgeführt werden. Dies ist von großer Wichtigkeit, da sich sonst Änderungen, die sich aus der Analyse ergeben, nur noch mit hohem technischem und finanziellem Aufwand mühsam durchführen lassen.

Eine Gefahrenanalyse bzw. Risikobeurteilung nach der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist wie folgt aufgeteilt:

  • Identifizierung von Gefahren
  • Risikoeinschätzung
  • Gefahrenreduzierung

 

 

 

 

 

 

Die Vorgehensweise bei der Erstellung einer Gefahrenanalyse oder einer Risikobeurteilung nach der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist so zu wählen, dass eine übersichtliche, strukturierte und nachvollziehbare Gefahrenanalyse entsteht. Nur so ist ein Höchstmaß an Sicherheit erreichbar!

Im CExpert-Workshop "Risikobeurteilung", den CExpert als In-House-Workshop anbietet, gehen wir der Frage nach:
Was verlangt z.B. die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG?

„Der Hersteller einer Maschine oder sein Bevollmächtigter hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden.“
[Neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang I, Allgemeine Grundsätze Nr. 1]

 

Hilfe für Konstrukteur bietet das Buch "Risikobeurteilung gemäß Maschinenrichtlinie" vom Beuth-Verlag.

Bestellung unter: www.beuth.de Suchwort Risikobeurteilung gemäß Maschinenrichtlinie

Risikobeurteilung - Vorgehensweise

Darüber hinaus diskutieren wir, welche gesetzlichen Pflichten sich für den Hersteller
von Maschinen inkl. CE-Kennzeichnung nach der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ergeben.

Risikobeurteilung - Herstellerpflichten
Für den Hersteller von unvollständigen Maschinen nach der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist die CE-Kennzeichnung untersagt.
Risikobeurteilung-Herstellerpflichten

CExpert betreut Sie praxisorientiert bei der Erstellung Ihrer Gefahrenanalyse / Risikobeurteilung.


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