Gefahrenanalyse / Risikobeurteilung
Falls in der auf ein Produkt anzuwendenden „CE-Richtlinie“ eine Gefahrenanalyse bzw.eine Risikobeurteilung gefordert wird, ist dabei auf folgendes zu achten: Eine Risikobeurteilung muss so früh wie möglich im Entwurfsstadium durchgeführt werden. Dies ist von großer Wichtigkeit, da sich sonst Änderungen, die sich aus der Analyse ergeben, nur noch mit hohem technischem und finanziellem Aufwand mühsam durchführen lassen.
Eine Risikobeurteilung nach der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist wie folgt aufgeteilt:
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Die Vorgehensweise bei der Erstellung einer Gefahrenanalyse oder einer Risikobeurteilung nach der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist so zu wählen, dass eine übersichtliche, strukturierte und nachvollziehbare Gefahrenanalyse entsteht. Nur so ist ein Höchstmaß an Sicherheit erreichbar!
Im CExpert-Workshop "Risikobeurteilung", den CExpert als In-House-Workshop anbietet, gehen wir der Frage nach:
Was verlangt z.B. die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG?
„Der Hersteller einer Maschine oder sein Bevollmächtigter hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden.“
[Neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang I, Allgemeine Grundsätze Nr. 1]
Hilfe für Konstrukteur bietet das Buch "Risikobeurteilung gemäß Maschinenrichtlinie" vom Beuth-Verlag.
Bestellung unter: www.beuth.de Suchwort Risikobeurteilung gemäß Maschinenrichtlinie
Passend dazu das kostenlose Tool zur Risikobeurteilung - der MBT-RAT (Risk Assessment Tool) ist online
Herkömmliche Risikobeurteilungen
Fast alle Risikobeurteilungen wurden und werden immer noch auf der Grundlage der EN ISO 14121-1 bzw. neu EN ISO 12100:2010 erarbeitet.
Aber: Kann damit eine umfassende Konformitätsvermutung abgeleitet werden?
Der EU-Leitfaden Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zweifelt daran!
Lesen Sie, was mein Mitautor Siegbert Muck zu diesem Thema für Sie zusammengestellt hat!
Darüber hinaus diskutieren wir, welche gesetzlichen Pflichten sich für den Hersteller
von Maschinen inkl. CE-Kennzeichnung nach der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ergeben.
CExpert betreut Sie praxisorientiert bei der Erstellung Ihrer Gefahrenanalyse / Risikobeurteilung.
Sprechen Sie uns an!
