Übersetzungen

Die Übersetzung einer Dokumentation stellt keinen freiwilligen Service eines produzierenden Unternehmens für seine ausländischen Kunden dar. Sie wird in vielen Fällen gesetzlich gefordert. Die Maschinenrichtlinie z.B. gibt folgendes vor:

"...die Betriebsanleitung wird vom Hersteller oder seinem in der Gemeinschaft niedergelassenen Bevollmächtigten in einer der Gemeinschaftssprachen erstellt. Bei der Inbetriebnahme einer Maschine müssen die Originalbetriebsanleitung und eine Übersetzung dieser Betriebsanleitung in der oder den Sprache(n) des Verwendungslandes mitgeliefert werden. Diese Übersetzung wird entweder vom Hersteller oder … von demjenigen erstellt, der die Maschine in dem betreffenden Sprachgebiet einführt..."
(EG-Maschinenrichtlinie)

In Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern bietet Ihnen die CExpert Übersetzungen in die gängigen Sprachen. Diese Übersetzungen zeichnen sich aus durch:

 

 
EU Erweiterung
  • inhaltliche Richtigkeit
  • einheitliche Terminologie
  • leichte Verständlichkeit
  • termingerechte Lieferung


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